Sie haben eine Kündigung erhalten? Was sollten Sie umgehend veranlassen?
Meine Tipps:
➡️Die Ruhe bewahren!
➡️Bitte unterschreiben Sie nicht voreilig vom Arbeitgeber vorgelegte Dokumente!
➡️Umgehend einen Termin mit einem Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren:
- es wird das Kündigungsschreiben auf seine Wirksamkeit geprüft
- Prüfung, ob ein etwaiger Sonderkündigungsschutz besteht (Schwerbehinderung, Elternzeit)
- gibt es eine Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat), die vor Ausspruch der Kündigung angehört hätte werden müssen
- Prüfung eines etwaig vorhandenen Kündigungsgrundes (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt)
- Überwachung der Fristen: Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden!
- Einreichen einer Kündigungsschutzklage
➡️Bei der Arbeitsagentur für Arbeit melden!
➡️Ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber anfordern!
➡️Erstes Sichten des aktuellen Stellenmarktes!
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