Die Temperaturen steigen derzeit täglich. Das Arbeiten wird in vielen Betrieben zur Belastung. Ob im Büro, in Produktionshallen, auf Baustellen oder im Lager –die derzeit extrem hohen Temperaturen können die Konzentration beeinträchtigen, die Leistungsfähigkeit senken und gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze zu schützen.
➡️Gibt es eine gesetzliche Höchsttemperatur?
Eine allgemeine gesetzliche Höchsttemperatur, ab der nicht mehr gearbeitet werden darf, gibt es in Deutschland nicht. Allerdings ergeben sich aus dem Arbeitsschutzrecht umfassende Schutzpflichten des Arbeitgebers.
Grundlage sind insbesondere:
-
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
-
die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
-
die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 „Raumtemperatur“).
Die ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen an die Raumtemperatur in Arbeitsräumen und dient Arbeitgebern als Orientierung bei der Umsetzung ihrer Schutzpflichten.
➡️Welche Maßnahmen sollten Arbeitgeber ergreifen?
Je nach Raumtemperatur steigen die Anforderungen an den Arbeitgeber.
Ab 26 °C
Wird eine Raumtemperatur von mehr als 26 °C erreicht, sollen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Erwärmung zu verhindern oder die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise:
-
Sonnenschutz durch Jalousien oder Rollos,
-
Lüften in den frühen Morgenstunden,
-
Einsatz von Ventilatoren oder Klimaanlagen,
-
Lockerung von Bekleidungsregelungen,
-
Bereitstellung von Trinkwasser.
Ab 30 °C
Ab einer Raumtemperatur von über 30 °C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern. Hierzu können gehören:
-
Anpassung der Arbeitszeiten (z. B. früher Arbeitsbeginn),
-
zusätzliche oder verlängerte Erholungspausen,
-
Reduzierung körperlich belastender Tätigkeiten,
-
Nutzung kühlerer Arbeitsbereiche,
-
organisatorische Änderungen der Arbeitsabläufe.
Ab 35 °C
Erreicht die Raumtemperatur mehr als 35 °C, gilt ein Arbeitsraum grundsätzlich nicht mehr als geeignet. Eine Nutzung ist nur zulässig, wenn besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, beispielsweise:
-
technische Kühlung,
-
Hitzeschutzkleidung,
-
zusätzliche Erholungszeiten,
-
andere geeignete Schutzmaßnahmen.
➡️Besondere Anforderungen bei Arbeiten im Freien
Beschäftigte auf Baustellen, im Straßenbau, in der Landwirtschaft oder im Garten- und Landschaftsbau sind der Hitze besonders ausgesetzt. Arbeitgeber müssen hier eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
Dazu zählen unter anderem:
-
Bereitstellung schattiger Pausenbereiche,
-
ausreichende Versorgung mit Trinkwasser,
-
Verlagerung schwerer Arbeiten in die kühleren Morgenstunden,
-
regelmäßige Pausen,
-
Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung,
-
geeignete Arbeitskleidung und Kopfbedeckungen.
☝️Dürfen Beschäftigte bei großer Hitze die Arbeit verweigern?
Allein wegen hoher Temperaturen besteht grundsätzlich kein Recht, die Arbeit einzustellen oder den Arbeitsplatz zu verlassen.
Etwas anderes kann gelten, wenn eine erhebliche Gesundheitsgefährdung besteht und der Arbeitgeber trotz Kenntnis keine angemessenen Schutzmaßnahmen ergreift. Ob ein Leistungsverweigerungsrecht besteht, ist jedoch stets eine Frage des Einzelfalls und sollte nicht ohne rechtliche Beratung ausgeübt werden.
➡️Pflichten des Arbeitgebers auf einen Blick
Arbeitgeber sollten insbesondere:
-
eine Gefährdungsbeurteilung durchführen,
-
Hitzebelastungen bewerten,
-
geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen treffen,
-
Trinkwasser bereitstellen,
-
Arbeitszeiten flexibel gestalten, soweit möglich,
-
Beschäftigte über Hitzeschutz informieren.
Fazit:
Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz sind nicht nur unangenehm, sondern können erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu treffen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, richtet sich nach den konkreten individuellen Arbeitsbedingungen und der jeweiligen Temperatur. Eine pauschale Temperaturgrenze für ein Arbeitsverbot gibt es zwar nicht – je höher die Hitzebelastung, desto umfangreicher werden jedoch die Schutzpflichten des Arbeitgebers.
Gerade angesichts der derzeit anhaltenden extrem hohen Temperaturen empfiehlt es sich für Unternehmen, frühzeitig ein Hitzeschutzkonzept zu entwickeln und organisatorische Abläufe entsprechend anzupassen. Dadurch lassen sich Gesundheitsrisiken reduzieren und gleichzeitig Arbeitsausfälle vermeiden.
Kommentar schreiben